Klinik

Informationen für Ärzte

Dummy

Status

Die Buchtal-Klinik Albstadt erfüllt die Voraussetzungen des § 107 Abs.1 SGB V als Krankenhaus.

Es werden ausschließlich medizinisch notwendige Krankenhausbehandlungen in den Bereichen Psychosomatische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie durchge-führt.

 

Die Notwendigkeit der Behandlung Ihres Patienten mit den besonderen Mitteln und Möglichkeiten eines Krankenhauses muss vorliegen.

Die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlungist – u.a. – gegeben bei:

  • nicht (mehr) ausreichender Wirksamkeit einer ambulanten Therapie,
  • besonderer Schwere der Erkrankung (insbesondere bei anzunehmender Selbstgefährdung),
  • hohem Risiko einer Chronifizierung,
  • gebotener Distanzierung von einem belastenden privaten / sozialen / beruflichen Umfeld.

Rehabilitations- oder Kuraufenthalte sind in unserer Klinik nicht möglich.

Aufgenommen werden Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse ist die Buchtal-Klinik nach § 108 SGB V nicht zuge­lassen.

Aufnahmeprocedere:

Die Aufnahme  ist jederzeit – auch kurzfristig – möglich.

Die Einweisung in die Buchtal-Klinik bedarf der „Verordnung von Krankenhaus-behandlung“ durch einen externen (in der Regel vorbehandelnden) Arzt, der damit die medizinische Notwendigkeit der  stationären Heilbehandlung dokumentiert.

Darüber hinaus ist die Unterstützung Ihres Privatpatienten bei der Beantragung der Leistungszusage für die stationäre Behandlungsmaßnahme bei seinem Versicherer /
seiner Beihilfestelle wünschenswert.

Der privaten Krankenversicherung ist die Notwendigkeit der akuten Krankenhaus-behandlung medizinisch (unter Beachtung der o.g. Kriterien) zu begründen und (nach Möglichkeit) durch entsprechende Befunde zu belegen.

In der Anlage Einweisungshilfe sind wesentliche Kriterien zusammengefasst, die in Ihrem „Ärztlichen Attest zur Vorlage bei der PKV“ Beachtung finden sollten. 

Der staatlichen Beihilfestelle ist die notwendige klinische Heilbehandlung anzuzeigen; bei einer (zunächst anzunehmenden) Behandlungsdauer von bis zu 28 Tagen bedarf es keiner weiteren ärztlichen Stellungsnahme.

Sollte die Krankenhauseinweisung Ihres Patienten jedoch aus zwingendem medizinischen Grund so kurzfristig notwendig sein, dass eine vollumfängliche und abschließende Klärung der Kosten­übernahme im Vorfeld nicht möglich ist, können noch notwendige Formalitäten auch von uns erledigt werden.

Gern sind wir bereit, Sie bei der Antragserstellung gebührend zu unterstützen. Bitte rufen Sie uns einfach an.

>>Einweisungshilfe für Ärzte

>>zum Kontaktformular

 
KONTAKT

Buchtal-Klinik

Fachklinik
für Psychosomatische Medizin
Psychotherapie und Psychiatrie
Buchtal-Klinik Flyer

Fon: 07432 / 90717-0
Fax: 07432 / 90717-99

oder

Kontaktformular

LAGE & ANFAHRT

Unter Nank 64
72461 Albstadt - Tailfingen

Anfahrt

zur Anfahrtsbeschreibung