Klinik

Behandlungskosten

Dummy

Kostenträger

Wenn die medizinische Notwendigkeit der Behandlung mit den besonderen Mitteln und Möglichkeiten eines Krankenhauses vorliegt, werden die Kosten für die sta-tionäre Behandlung in der Buchtal-Klinik Albstadt durch die privaten Kranken-versicherungen und die staatliche Beihilfe übernommen.

Pauschalierter Tageskostensatz

Die Krankenhausbehandlungskosten werden in Form eines pauschalierten Tageskostensatzes in Höhe von € 400,00 (Einzelzimmer) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt; dieser Pauschalbetrag beinhaltet sämtliche ärztlichen/therapeutischen Leistungen sowie die Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und sämtliche sonstigen Nebenleistungen.

Gesonderte Berechnung

Auf Verlangen des beihilfeberechtigten Patienten werden die allgemeinen Krankenhausleistungen anhand eines Basis- und Abteilungspflegesatzes abgerechnet. Gesondert mit dem Patienten vereinbarte wahlärztliche Leistungen werden gesondert nach der GOÄ liquidiert.

Die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung ist - u.a. - gegeben bei

  • nicht (mehr) ausreichender Wirksamkeit einer ambulanten Therapie
  • besonderer Schwere der Erkrankung (insbesondere bei anzunehmender Selbstgefährdung)
  • hohem Risiko einer Chronifizierung
  • gebotener Distanzierung von einem belastenden privaten / sozialen / beruflichen Umfeld

Private Versicherer

Grundsätzlich ist vor Beginn der stationären Behandlungsmaßnahme eine Leistungszusage beim privaten Versicherer zu beantragen. Diesem Antrag sollte ein Befundbericht des vorbehandelnden Arztes / Therapeuten beigelegt werden, der die Notwendigkeit Ihrer Krankenhausbehandlung begründet.

Dieses Vorgehen dient zum einen dem Zweck, den Patienten vor finanzieller Unsicherheit zu bewahren und gibt zum andern dem PKV-Unternehmen die Möglichkeit, sich über die vertragliche Eintrittspflicht Klarheit zu verschaffen.

Staatliche Beihilfestellen

Der staatlichen Beihilfestelle ist die notwendige klinische Heilbehandlung anzuzeigen; bei einer (zunächst anzunehmenden) Behandlungsdauer von bis zu 28 Tagen bedarf es keiner weiteren ärztlichen Stellungsnahme.

Sollte die Krankenhauseinweisung jedoch aus zwingendem medizinischem Grund so kurzfristig notwendig sein, dass eine vollumfängliche und abschließende Klärung der Kostenübernahme im Vorfeld nicht möglich ist, können noch notwendige Formalitäten auch von uns erledigt werden.

 
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