
Wenn die medizinische Notwendigkeit der Behandlung mit den besonderen Mitteln und Möglichkeiten eines Krankenhauses vorliegt, werden die Kosten für die sta-tionäre Behandlung in der Buchtal-Klinik Albstadt durch die privaten Kranken-versicherungen und die staatliche Beihilfe übernommen.
Pauschalierter Tageskostensatz
Die Krankenhausbehandlungskosten werden in Form eines pauschalierten Tageskostensatzes in Höhe von € 400,00 (Einzelzimmer) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt; dieser Pauschalbetrag beinhaltet sämtliche ärztlichen/therapeutischen Leistungen sowie die Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und sämtliche sonstigen Nebenleistungen.
Gesonderte Berechnung
Auf Verlangen des beihilfeberechtigten Patienten werden die allgemeinen Krankenhausleistungen anhand eines Basis- und Abteilungspflegesatzes abgerechnet. Gesondert mit dem Patienten vereinbarte wahlärztliche Leistungen werden gesondert nach der GOÄ liquidiert.
Grundsätzlich ist vor Beginn der stationären Behandlungsmaßnahme eine Leistungszusage beim privaten Versicherer zu beantragen. Diesem Antrag sollte ein Befundbericht des vorbehandelnden Arztes / Therapeuten beigelegt werden, der die Notwendigkeit Ihrer Krankenhausbehandlung begründet.
Dieses Vorgehen dient zum einen dem Zweck, den Patienten vor finanzieller Unsicherheit zu bewahren und gibt zum andern dem PKV-Unternehmen die Möglichkeit, sich über die vertragliche Eintrittspflicht Klarheit zu verschaffen.
Der staatlichen Beihilfestelle ist die notwendige klinische Heilbehandlung anzuzeigen; bei einer (zunächst anzunehmenden) Behandlungsdauer von bis zu 28 Tagen bedarf es keiner weiteren ärztlichen Stellungsnahme.
Sollte die Krankenhauseinweisung jedoch aus zwingendem medizinischem Grund so kurzfristig notwendig sein, dass eine vollumfängliche und abschließende Klärung der Kostenübernahme im Vorfeld nicht möglich ist, können noch notwendige Formalitäten auch von uns erledigt werden.
Buchtal-Klinik
Fachklinik
für Psychosomatische Medizin
Psychotherapie und Psychiatrie
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